Lehrinhalte der Heilpraktikerausbildung

Lehrinhalte der Heilpraktikerausbildung


- Anatomie und Pathologie
- Zelle und Gewebe
- Bewegungsapparat, Muskel, Sehnen und Bänder
- Herz- und Kreislaufsystem
- Atemwegsorgane
- Niere, Harnapparat und ableitende Harnwege
- Verdauungstrakt
- Sinnesorgane
- Endokrinologie und hormonelle Einflussnahme im menschlichen Körper
- Haut
- Nervensystem und Erkrankung des psychiatrischen Formenkreises (Psychologie)
- Blut- und Immunsystem
- Geschlechtsorgane
- Infektionskrankheiten, Behandlungsverbote und Meldepflichten
- Gesetzeskunde und Infektionskrankheiten, Hygiene
- Deutung grundlegender Laborwerte, Injektionstechnik (Theorie und Praxis),
sowie Notfälle in der NHP
- Einführungen in verschiedene Naturheilverfahren
- Psychiatrie
- Anamnese und klinische Untersuchung
- Pharmakologie und Arzneimittelkunde
- Differenzialdiagnose

Tagesstudium
Diese Studienform findet einmal wöchentlich von 10 bis 17 Uhr statt. statt. Sie ist für Teilzeitbeschäftigte oder auch für Mütter mit schulpflichtigen oder Kleinkindern gut geeignet. Dazu kommen noch Praxisseminare teils sonntags oder samstags von 10 bis 17 Uhr. Studiendauer ist 2 Jahre. Insgesamt werden im Tagesstudium ca. 600 Unterrichtsstunden durchgeführt.

Abendstudium
Der überwiegende Teil der Seminare findet während der Woche in den Abendstunden (19 bis 22 Uhr) statt, dazu kommen Wochenendseminare während der Studiendauer von 24 Monaten. Es kann, wie das Wochenendstudium, nebenberuflich durchgeführt werden.

Preise
Die Kosten für das Teilzeitstudium betragen insgesamt 130 Euro monatlich. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Quartalsende.

Gutschein-Prämien für Aus- und Weiterbildung in der Homöopathie - und Heilpraktikerausbildung können beantragt werden beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Bildungsprämie

Die Ausbildung erfordert außerdem ca. 10 Stunden wöchentlich Heimstudium zur Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte. Teilnehmer, die gleichzeitig an der Homöopathie- und Heilpraktikerausbildung teilnehmen bekommen einen Sonderpreis.

Beginn
Jeweils April und Oktober; ein Quereinstieg ist möglich.

Voraussetzungen zur Amtsärztlichen Überprüfung
· vollendetes 25 Lebensjahr zum Zeitpunkt der Überprüfung durch den Amtsarzt
· Mindestens Hauptschulabschluss
· Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf, indem die körperliche, seelische und geistige Eignung bescheinigt wird, um den Beruf des Heilpraktikers
ausüben zu dürfen.
· Außerdem darf keine Suchterkrankung vorliegen
· Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

Flyer [1.338 KB]

Heilpraktikerin