Heilpraktikerin
Ausbildung zum / zur Heilpraktiker/in
Die Ausbildung zum Heilpraktiker/in ist ein guter Start in die Selbständigkeit. Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten basiert auf der Naturheilkunde.
Die Methoden des Heilpraktikers nutzen die natürlichen Abwehrkräfte des Menschen und fördern die Selbstheilungskräfte des Orga-nismus auf der körperlichen, geistigen und seelischen Ebene, was zur Gesundheit führt. Der Berufsstand des Heilpraktikers ist ein wichtiger Teil des Gesundheitswesens.
Immer mehr Patienten vertrauen sich den alternativen Heilmethoden regelmäßig an.
Die rechtliche Grundlage zur Berufsausübung des Heilpraktikers bildet das Heilpraktiker-gesetz (= Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) vom 17.02.1939. § 1 dieses Gesetzes lautet:
“Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.”
Durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt können Sie die Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig zu werden“ erlangen.
Lehrinhalte der Heilpraktikerausbildung
- Anatomie und Pathologie
- Zelle und Gewebe
- Bewegungsapparat, Muskel, Sehnen und Bänder
- Herz- und Kreislaufsystem
- Atemwegsorgane
- Niere, Harnapparat und ableitende Harnwege
- Verdauungstrakt
- Sinnesorgane
- Endokrinologie und hormonelle Einflussnahme im menschlichen Körper
- Haut
- Nervensystem und Erkrankung des psychiatrischen Formenkreises (Psychologie)
- Blut- und Immunsystem
- Geschlechtsorgane
- Infektionskrankheiten, Behandlungsverbote und Meldepflichten
- Gesetzeskunde und Infektionskrankheiten, Hygiene
- Deutung grundlegender Laborwerte, Injektionstechnik (Theorie und Praxis),
sowie Notfälle in der NHP
- Einführungen in verschiedene Naturheilverfahren
- Psychiatrie
- Anamnese und klinische Untersuchung
- Pharmakologie und Arzneimittelkunde
- Differenzialdiagnose
Tagesstudium
Diese Studienform findet einmal wöchentlich von 10 bis 17 Uhr statt. statt. Sie ist für Teilzeitbeschäftigte oder auch für Mütter mit schulpflichtigen oder Kleinkindern gut geeignet. Dazu kommen noch Praxisseminare teils sonntags oder samstags von 10 bis 17 Uhr. Studiendauer ist 2 Jahre. Insgesamt werden im Tagesstudium ca. 600 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Abendstudium
Der überwiegende Teil der Seminare findet während der Woche in den Abendstunden (19 bis 22 Uhr) statt, dazu kommen Wochenendseminare während der Studiendauer von 24 Monaten. Es kann, wie das Wochenendstudium, nebenberuflich durchgeführt werden.
Preise
Die Kosten für das Teilzeitstudium betragen insgesamt 150 Euro monatlich. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Quartalsende.
Die Ausbildung erfordert außerdem ca. 10 Stunden wöchentlich Heimstudium zur Wiederholung und Vertiefung der Lerninhalte. Teilnehmer, die gleichzeitig an der Homöopathie- und Heilpraktikerausbildung teilnehmen bekommen einen Sonderpreis.
Beginn
Jeweils April und Oktober; ein Quereinstieg ist möglich.
Voraussetzungen zur Amtsärztlichen Überprüfung
· vollendetes 25 Lebensjahr zum Zeitpunkt der Überprüfung durch den Amtsarzt
· Mindestens Hauptschulabschluss
· Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf, indem die körperliche, seelische und geistige Eignung bescheinigt wird, um den Beruf des Heilpraktikers
ausüben zu dürfen.
· Außerdem darf keine Suchterkrankung vorliegen
· Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
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Gesundheitsberater