Heilpraktikerin
Ausbildung zum / zur Heilpraktiker/in
Die Ausbildung zum Heilpraktiker/in ist ein guter Start in die Selbständigkeit. Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten basiert auf der Naturheilkunde.
Die Methoden des Heilpraktikers nutzen die natürlichen Abwehrkräfte des Menschen und fördern die Selbstheilungskräfte des Orga-nismus auf der körperlichen, geistigen und seelischen Ebene, was zur Gesundheit führt. Der Berufsstand des Heilpraktikers ist ein wichtiger Teil des Gesundheitswesens.
Immer mehr Patienten vertrauen sich den alternativen Heilmethoden regelmäßig an.
Die rechtliche Grundlage zur Berufsausübung des Heilpraktikers bildet das Heilpraktiker-gesetz (= Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) vom 17.02.1939. § 1 dieses Gesetzes lautet:
“Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.”
Durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt können Sie die Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig zu werden“ erlangen.